Bevor man zur/zum Notar/in auf Lebenszeit ernannt wird, ist ein mindestens dreijähriger Dienst als Notarassessor/in abzuleisten. Die Bezüge einer/s Notarassessorin/s sind denen eines Richters auf Probe anzugleichen. Notarassessorenstellen werden nur nach Bedarf geschaffen und ausgeschrieben.
Zur Zeit sind keine freien Stellen zu besetzen.
Verwaltungsvorschriften betreffend die Angelegnheiten der Notare (NotA) %C2%A7%203%20NotA.pdf
Wenn Sie sich für die Tätigkeit als Notarassessor/in interessieren, wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer der Saarländischen Notarkammer, Herrn Notarassessor Philip Steigleiter, LL.M. (Exeter).