Bevor man zur/zum Notar/in auf Lebenszeit ernannt wird, ist ein mindestens dreijähriger Dienst als Notarassessor/in abzuleisten. Die Bezüge einer/s Notarassessorin/s sind denen eines Richters auf Probe anzugleichen. Notarassessorenstellen werden nur nach Bedarf geschaffen und ausgeschrieben.
Ausschreibung einer Stelle zur Übernahme in den Anwärterdienst
für das Amt des Notars / der Notarin
Im Auftrag des Ministeriums der Justiz gibt die Saarländische Notarkammer bekannt, dass ein Assessor/eine Assessorin als Notarassessor/Notarassessorin in den Anwärterdienst für das Amt des Notars/der Notarin übernommen werden soll.
Es können grundsätzlich nur solche Bewerber(-innen) für eine Einstellung in Betracht gezogen werden, die in den Staatsexamina über dem Durchschnitt liegende Ergebnisse erzielt haben.
Bewerbungen, die § 3 (Bewerbungsgesuch) der Verwaltungsvorschriften betreffend die Angelegenheiten der Notare (NotA), AV des MiJuGS Nr. 11/2006 vom 13. Juli 2006 entsprechen, sind an das Ministerium der Justiz zu richten und bis spätestens 06. Juni 2023, 14:00 Uhr, bei der Saarländischen Notarkammer, Rondell 3, D-66424 Homburg, einzureichen.
Der Text der Verwaltungsvorschrift kann von der Saarländischen Notarkammer angefordert oder auf der Homepage der Saarländischen Notarkammer unter www.notare-saarland.de abgerufen werden.
Verwaltungsvorschriften betreffend die Angelegnheiten der Notare (NotA) %C2%A7%203%20NotA.pdf
Wenn Sie sich für die Tätigkeit als Notarassessor/in interessieren, wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer der Saarländischen Notarkammer, Herrn Notarassessor Philip Steigleiter, LL.M. (Exeter).