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Informationsschrift
der saarländischen Notarkammer
I. Einleitung
Sinn dieser Informationsschrift ist es, den Schulabgängern einen
Leitfaden an die Hand zu geben, mit Hilfe dessen sie sich näher mit
dem Beruf des/der Notarfachangestellten vertraut machen können. Die
Informationsschrift soll Schüler und Schülerinnen mit folgenden
Abschlüssen ansprechen:
HAUPTSCHULABSCHLUSS (EINGESCHRÄNKT), BERUFSSCHULE, HANDELSSCHULE,
HÖHERE HANDELSSCHULE, MITTLERE REIFE, FACHABITUR ODER ALLGEMEINE
HOCHSCHULREIFE.
Grundvoraussetzung für die Entscheidung des Schulabgängers,
ob er den Beruf des/der Notarfachangestellten ergreifen will, muss die
Kenntnis über Aufgaben und Tätigkeit des Notars sein. Es hat
sich in der Vergangenheit - insbesondere bei Bewerbungsgesprächen
- gezeigt, dass Bewerber/Bewerberinnen unklare oder sogar völlig
falsche Vorstellungen von der Tätigkeit eines Notars haben. Dies
erschwert die richtige Berufswahl ganz erheblich.
Bevor deshalb Ausbildung und Berufstätigkeit eines Notarfachangestellten
erläutert werden, soll zunächst die Arbeit des Notars - wenn
auch in aller Kürze - dargestellt werden.
II. Funktion und Stellung des Notars
Funktion und Stellung des Notars sind in der Bundesnotarordnung festgelegt.
Die Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes
auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Sie haben die wichtige Aufgabe,
durch ihre Tätigkeit Rechtsstreitigkeiten zwischen den Beteiligten
"vorsorgend" zu vermeiden. Deshalb kann und soll sich jeder
vertrauensvoll an den Notar wenden, der eine persönliche Angelegenheit
vorwiegend im Bereich des Familien-, Erb-, Grundstücks- oder Gesellschaftsrechts
regeln will.
Der Notar ist infolgedessen ein hochqualifizierter Rechtsberater mit Tätigkeitsschwerpunkt
auf den genannten Rechtsgebieten.
Dabei unterscheidet die Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten
die Notartätigkeit von dem Beruf des Rechtsanwalts, der in erster
Linie die einseitigen Interessen seiner Mandanten vertritt. Der Schutz
unerfahrener und schwächerer Bürger ist daher besondere Amtspflicht
des Notars. Diese Funktion kann der Notar aber nur wahrnehmen, wenn er
unabhängig ist. Die Unabhängigkeit des Notars wird insbesondere
dadurch gewährleistet., dass er keinen Weisungen in der Sache unterliegt.
Er ist nicht Vertreter einer Partei, sondern unparteiischer Betreuer der
Beteiligten. Aufgrund dieser außergewöhnlichen Stellung genießt
der Notar auch hohes Ansehen in der Bevölkerung.
Die Notartätigkeit unterscheidet sich von derjenigen des Rechtsanwalts
weiter dadurch, dass der Notar Träger eines öffentlichen Amtes
ist. d.h. der Staat berechtigt und verpflichtet den Notar, innerhalb eines
bestimmten zugewiesenen räumlichen Bereichs seine Amtstätigkeit
auszuüben. Es werden stets nur so viele Notare bestellt, wie dies
zur Versorgung der Bevölkerung erforderlich ist.
III. Tätigkeit des Notars
Viele gesetzliche Vorschriften bestimmen ausdrücklich, dass besonders
wichtige (Vertrags-) Angelegenheiten nur wirksam sind, wenn sie vor einem
Notar abgeschlossen sind. Ein Kaufvertrag über ein Hausanwesen z.B.
wird von einem Privatmann in der Regel nur einmal, vielleicht auch zweimal
in seinem Leben abgeschlossen. Die Vornahme eines solchen Rechtsgeschäftes
stellt im Leben der Bürger einen so bedeutsamen Schritt dar, dass
eine neutrale juristische Beratung und Vertragsgestaltung unerlässlich
ist. Vielfach ist der Kauf eines Grundstückes oder eines Hauses mit
solch großen finanziellen Anstrengungen verbunden, dass ein unausgewogener
Vertrag zu einem großen Schaden bei einem der Vertragsbeteiligten
führen kann. Die angemessene Berücksichtigung der Interessen
aller Beteiligten ist deshalb hier unerlässlich. Darüber hinaus
hat die notarielle Beurkundung eines Vertrages die Aufgabe, genau das
festzuhalten, was zwischen den Beteiligten vereinbart worden ist. Dadurch
wird vermieden, dass es später zu einem Rechtsstreit der Beteiligten
über den Inhalt der getroffenen Vereinbarungen kommt.
Die Beteiligung des Notars stellt sicher, dass der Vertrag juristisch
so abgefasst wird, dass der Inhalt der Vertragsurkunde exakt dem Willen
der Beteiligten entspricht.
Die Aufgabe des Notars erschöpft sich aber nicht darin, den Vertrag
zu beurkunden. Genauso wichtig sind die anschließende korrekte Abwicklung
und Durchführung des Vertrages. So holt der Notar für die Beteiligten
sämtliche erforderlichen behördlichen Bescheinigungen ein. Er
überwacht bei einem Kaufvertrag die Zahlung des Kaufpreises und sorgt
dafür, dass der Käufer später im Grundbuch als neuer Eigentümer
eingetragen wird.
Auch in erbrechtlichen Angelegenheiten erfüllt der Notar wichtige
Aufgaben. Bei Testamenten z.B. ist die Mitwirkung des Notars aufgrund
der schwierigen erbrechtlichen Bestimmungen nahezu unerlässlich,
da in der Bevölkerung oftmals falsche Vorstellungen über die
rechtlichen Konsequenzen beim Ableben eines Menschen herrschen. Durch
eine (form-)wirksame Erbregelung soll sichergestellt werden, dass das
oft nicht unerhebliche Erbe auch wirklich an die Person fällt, die
der Verstorbene bedenken wollte. Gerade bei einer so schwierigen Rechtsmaterie
wie der des Erbrechts führt der unterlassene Gang zum Notar oft zu
ungeahnten, nicht beabsichtigten Folgen. Schließlich ist auch für
bestimmte Ehe- und Gesellschaftsverträge stets die Mitwirkung des
Notars vorgeschrieben.
IV. Aufgabe und Stellung des/der Notarfachangestellten
Der Notar ist bei der Vorbereitung und Abwicklung der Beurkundungen natürlich
auf die Mitarbeit weiterer Personen angewiesen, nämlich die seiner
Mitarbeiter/innen, der Notarfachangestellten.
Je nach Ausbildungsstand erledigen die Mitarbeiter den häufig umfangreichen
Schriftverkehr mit Behörden, Gerichten und Vertragsbeteiligten, führen
Vorbesprechungen und erläutern rechtliche Zusammenhänge, bereiten
Beurkundungen und Beglaubigungen vor und führen die Akten und Bücher
des Notars (z.B. die Urkundenrolle). Diese Tätigkeiten werden in
den weitaus meisten Notariaten mit modernsten technischen Arbeits- und
Kommunikationsmitteln ausgeführt. So gehört etwa der Umgang
mit Textverarbeitungssoftware, speziellen Notarprogrammen, E-Mail und
dem Online-Zugang zum elektronischen Grundbuch zum Arbeitsalltag vieler
Notarfachangestellter. Zu der Tätigkeit des/der Notarfachangestellten
gehört ganz wesentlich der persönliche und telefonische Kontakt
zu den Klienten des Notars, zu Banken, Behörden und Gerichten. Der/die
Notarfachangestellte ist in der Regel der erste Ansprechpartner für
den rechtsuchenden Bürger, und das moderne Notariat ist auch ein
Dienstleistungsbetrieb.
Das alles hat dazu geführt, dass Notarfachangestellte keineswegs
reine Schreibkräfte sind. Sie sind vielmehr qualifizierte Sachbearbeiter
mit einem verantwortungsvollen Aufgabenbereich.
Die Tatsache, dass das Notariat sowohl durch Strukturen des öffentlichen
Dienstes als auch des freien Berufes gekennzeichnet ist, hat Auswirkungen
auch auf die im Notariat Beschäftigten. Aufgrund der staatlich festgeschriebenen
Anzahl der Notarstellen - neue Stellen werden nur bei Überschreiten
bestimmter Urkundszahlen geschaffen - ist gewährleistet, dass die
vorhandenen Notariate stets funktionsfähig und wirtschaftlich tragfähig
sind. Ein unbegrenzter Zugang - wie z.B. beim Beruf des freien Rechtsanwalts
- ist im Notariat nicht möglich. Die Sicherheit der Arbeitsplätze
der im Notariat Beschäftigten ist deshalb - wie im öffentlichen
Dienst - sehr hoch.
Da der Notar einen freien Beruf ausübt, unterliegt die Bezahlung
der Notarfachangestellten nicht der Automatik der Besoldung im öffentlichen
Dienst. Im Notariat entscheiden deshalb allein persönliche Leistungsbereitschaft
und Leistungsfähigkeit über das Gehalt, so dass die Chance geboten
ist, besser als im öffentlichen Dienst zu verdienen.
Aus der Funktion des Notars als neutraler Betreuer aller Beteiligten und
nicht einseitiger Berater und Rechtsvertreter von Parteiinteressen ergibt
sich, dass das gesamte Umfeld des Notars durch eine ruhige sachliche Atmosphäre
gekennzeichnet ist, die für die Notarfachangestellten ein hervorragendes
Arbeitsklima zur Folge hat.
V. Voraussetzungen für den Beruf des/der Notarfachangestellten
Der/die Notarfachangestellte sollte (großes) Interesse am Umgang
mit Menschen haben und in der Lage sein, auf deren Anliegen und Probleme
freundlich und verständnisvoll einzugehen. Zuverlässigkeit,
Gewissenhaftigkeit und Verschwiegenheit sind mit Rücksicht auf die
betroffenen Vermögenswerte und die Vertraulichkeit der Angelegenheiten
äußerst wichtig. Da die Sprache (mündlich und schriftlich)
im Notariat sehr stark im Vordergrund steht, sind sicherer und präziser
Umgang mit der deutschen Sprache und die Bereitschaft, sich in die elektronischen
Kommunikationsmittel einzuarbeiten, unerlässliche Voraussetzungen
für eine erfolgreiche Berufstätigkeit des/der Notarfachangestellten.
Der ständige Kontakt mit Menschen erfordert im übrigen Menschenkenntnis,
Einfühlungsvermögen und Taktgefühl.
Die Schulabschlüsse, mit denen eine Ausbildung als Notarfachangestellte
erfolgen kann, sind bereits in der Einleitung genannt.
VI. Aus- und Fortbildung des/der Notarfachangestellten
Der Beruf des/der Notarfachangestellten ist ein staatlich anerkannter
Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Ausbildung dauert
grundsätzlich drei Jahre, wobei die Ausbildung in einem Notariat
und begleitend in der Berufsschule erfolgt. Nach einem Jahr findet eine
Zwischenprüfung statt, die den erreichten Ausbildungsstand feststellen
soll.
Inhalt der Ausbildung sind:
- Amt und Stellung des Notars
- Büropraxis und -organisation (insbesondere die Anwendung von
Informations- und Kommunikationstechnik)
- Aufgaben und Aufbau der Rechtspflege
- fallbezogene Rechtsanwendung im bürgerlichen Recht, Handels-
und Gesellschaftsrecht sowie Arbeits- und Sozialrecht
- Mitarbeit im Urkundswesen und Führen der Bücher
- Mitarbeit bei der Vorbereitung und Abwicklung von Notariatsgeschäften
- fallbezogene Rechtsanwendung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Erstellung von Kostenrechnungen.
Erfahrene Notarfachangestellte sind unentbehrliche Mitarbeiter eines
jeden Notars, um die von der rechtsuchenden Bevölkerung gewünschten
Beurkundungen zuverlässig, schnell und kompetent vorzubereiten und
abzuwickeln. Mit zunehmender Erfahrung und Weiterbildung wachsen Verantwortung
und Eigenständigkeit in der Berufsausübung.
Im Bereich der Saarländischen Notarkammer besteht die Möglichkeit
einer abgestuften Fortbildung: Notarfachangestellte mit einigen Jahren
Berufserfahrung können an einem gemeinsam mit anderen Notarkammern
durchgeführten Fortbildungslehrgang teilnehmen, der mit der Prüfung
zum/zur Notarfachassistenten/in abschließt. Aufbauend auf die dadurch
erworbenen Kenntnisse schließt sich ein Fortbildungskurs zweiter
Stufe an, an dessen Ende die Prüfung zum Notarfachreferenten/in steht.
Die so erworbenen Kenntnisse führen in der Regel dazu, dass dem Angestellten
größere Verantwortung übertragen wird (bis hin zum Bürovorsteher),
was naturgemäß auch ein höheres Einkommen mit sich bringt.
Ausgebildete Notarfachangestellte sind außerdem gesuchte Mitarbeiter(innen)
in anderen Berufszweigen, insbesondere bei Sparkassen, Banken, Versicherungen,
Behörden sowie bei Wirtschaftsunternehmen, die sich mit Grundstücksgeschäften
und Gesellschaftsrecht befassen. Die Bandbreite der Beschäftigungsmöglichkeiten
ist damit auch außerhalb des Notariats sehr groß.
VII. Nähere Informationen
Haben wir Ihr Interesse am Beruf des/der Notarfachangestellten geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, die Sie an jeden saarländischen
Notar richten können. Die Adressen der Notare können Sie den
Telefonbüchern, den Branchenverzeichnissen oder der Homepage der
Saarländischen Notarkammer entnehmen.
Wenn Sie weiteren Informationsbedarf haben, steht Ihnen die
Saarländische Notarkammer
Rondell 3
66424 Homburg
Tel.: 0 68 41/93 12-0
für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Sie können aber auch unserer Homepage unter
www. ...
nähere Informationen entnehmen.
Oder Sie suchen den direkten Kontakt zu einer/einem der 40 saarländischen
Notarinnen und Notare.
Die Saarländische Notarkammer

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